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Vorläufiger Führerschein & Kostenblatt

Gratuliere du hast den Führerschein bestanden!

Sobald alle Prüfungen bestanden sind und somit alles abgeschlossen ist bekommt man vom Prüfer zwei Dokumente ausgehändigt. Den vorläufigen Führerschein und ein Kostenblatt.

Vorläufiger Führerschein
Mit dem vorläufigen Führerschein, welcher vom Prüfer und vom Führerscheinwerber unterschrieben sein muss, darf man direkt nach den Erhalt die bestandene Klasse lenken. Einige Dinge sind jedoch zu beachten:

  • Der vorläufige Führerschein ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis) gültig. Den Führerschein und den Lichtbildausweis also immer beim Fahren mitführen.
  • Die Gültigkeit des Führerscheins, ist vom Tag der bestandenen Fahrprüfung an gerechnet, mit 4 Wochen beschränkt. In der Regel reicht diese Zeit vollkommen aus um den Scheckkarten - Führerschein zu erhalten. Die Frist von 4 Wochen ist nicht verlängerbar.
  • Gefahren werden darf nur und ausschließlich in Österreich!
  • Das Kostenblatt, welches mit dem Führerschein ausgehändigt wird, sollte umgehend einbezahlt werden, damit die Behörde mit der Ausstellung des eigentlichen Scheckkarten - Führerschein beginnt und ihn dann per Post zukommen lässt.

Kostenblatt
Die auf dem Kostenblatt aufgelisteten Kosten sind die anfallenden Kosten seitens der Behörde und haben mit der Fahrschule nichts zu tun. Vor dem Entrichten der Gebühr sollte die eigene Adresse auf dem Kostenblatt kontrolliert werden. Stimmt diese, wird empfohlen die Gebühr so schnell als möglich zu bezahlen, damit der Scheckkarten - Führerschein hergestellt wird. Die Zustellung erfolgt im Normallfall zwischen 5 und 10 Tagen nach Zahlungseingang.

Für Detailfragen helfen die freundlichen Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Bregenz unter der Telefonnummer +43 5574 4951 0 gerne weiter.


Aufschlüsselung der Behördenkosten

Führerscheingebühr€ 60,50 Erteilungsgebühr
Gebühr Theorie€ 11,00 für den Erstantritt für eine Klasse (nicht AM)
 € 16,50 für den Erstantritt für zwei Klassen (nicht AM)
Gebühr Praxis€ 60,00 pro Klasse und Antritt für die Klassen (nicht AM)
Übungsfahrt€ 41,60 muss bei Ausstellung des Bescheides bezahlt werden
L17 Ausbildungsfahrt€ 35,10 muss bei Ausstellung des Bescheides bezahlt werden