Folgende Klassen benötigen eine Unterweisung in lebensrettenden Soformaßnahmen:
- Klasse A (A1, A2)
- Klasse B (B17)
- nicht notwendig für die Klasse AM
- nicht notwendig für die Klasse BE+
Ist man im Besitz eines Führerscheines (ausser Klasse AM) kann eine Unterweisung entfallen.
Ein Erste Hilfe Kurs wird regelmäßig bei uns in der Fahrschule angeboten. Anmeldungen sind jederzeit bis 1 Woche vor Kursbeginn möglich.
Der Kurs findet jeweils von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Kosten betragen € 65 und sind dem Kursleiter des veranstaltenden Institut bar zu bezahlen.
Wurde schon ein Kurs oder eine vergleichbare Ausbildung absolviert, bitte die Kursbestätigung der Fahrschule vorlegen.
Eine Auffrischung des Wissens durch einen erneuten Besuch ist natürlich möglich und wird alle paar Jahre empfohlen.
Anmeldung Erste Hilfe Kurs 2024
Folgende Institute dürfen Kursbestätigungen ausstellen:
- Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich
- Österreichisches Rotes Kreuz
- Arbeiter-Samariter-Bund Österreich
- Hospitaldienst des souveränen Malteser Ritterordens
- eine Ärztekammer
- Rettungs- oder Krankenbeförderungsdienst einer Gebietskörperschaft
- sonstiger Einrichtungen, denen gemäß § 45 des Bundesgesetzes über die Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter – SanG, BGBl. I Nr. 30/2002, das Modul zur Ausbildung zum Rettungssanitäter bewilligt wurde.
Weitere Ausbildungen werden anerkannt:
- das Doktorat der gesamten Heilkunde
- eine Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers über die Teilnahme an einem Kurs zur Ausbildung in Erster Hilfe
- eine Bescheinigung einer öffentlichen Dienststelle, die gemäß § 120 KFG 1967 zur Ausbildung von Kraftfahrern berechtigt ist, über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe
- ein Diplom in einem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder ein Zeugnis über die Abschlußprüfung in der Pflegehilfe
- ein Diplom in einem gehobenen medizinisch-technischen Dienst oder einem medizinisch-technischen Fachdienst oder ein Zeugnis in einem Sanitätshilfsdienst oder eine Bescheinigung über die Unterweisung in Erster Hilfe im Rahmen der Ausbildung in diesen Berufen
- den Nachweis der abgeschlossenen Sanitätsgrundausbildung beim Bundesheer
- eine Bescheinigung des österreichischen Zivilschutzverbandes über die Teilnahme an einem Lehrgang für Selbstschutz-Grundunterweisung
- den Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe“„ des 1. Studienabschnittes der Studienrichtung Medizin
- den Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe im Feuerwehrdienst“ eines Landesfeuerwehrverbandes
- den Nachweis über die Absolvierung der Vorlesung „Erste Hilfe“ der Studienrichtung Pharmazie
- den Nachweis über die Absolvierung des Lehrganges „Erste Hilfe“ an den Bundesanstalten für Leibeserziehung
- eine Bescheinigung über die Absolvierung des nach den Richtlinien des Österreichischen Roten Kreuzes geführten Kurses für Erste Hilfe des Österreichischen Bundesheeres
- eine Bescheinigung der Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Grundlehrgang für Zivildienstleistende oder
- eine Bescheinigung über die Absolvierung der „Erste Hilfe Ausbildung“ gemäß den „Erste Hilfe Ausbildungsrichtlinien“ der Österreichischen Wasserrettung