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Umschreibung

Infos für die Umschreibung von ausländischen Lenkerberechtigung in Österreichische

 

 

EU- bzw. EWR- Führerscheine

Lenkerberechtigungen die von einer Behörde eine EWR-Staates (EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein, Island, Norwegen) ausgestellt sind, sind innerhalb des EWR der nationalen Lenkberechtigung gleichgestellt und müssen daher auch bei einer Wohnsitzverlegung nicht umgeschrieben werden. (Ausnahme C(C1) oder D(D1)). Die Führerscheine können jedoch freiwillig umgeschrieben werden.


Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerschein

Bei einer Wohnsitzverlegung nach Österreich, ist das Lenken von Kraftfahrzeugen sechs Monate lang zulässig. Nach dieser Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit uns muss umgeschrieben werden. Empfehlenswert wäre, den Führerschein vor Ablauf der Frist umschreiben zu lassen. Es können nur gültige ausländische Führerschein umgeschrieben werden.

Für die Umschreibung oder Informationen, nehmen Sie bitte mit der zuständigen Behörde Kontakt auf.

Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Bahnhofstraße 41
A-6900 Bregenz

Telefon: +43 5574 4951 0
eMail: kundenservice.bhbregenz@vorarlberg.at


Ausbildung und Voraussetzung

Die Ausbildung umfasst mind. 6 Fahrlektionen und eine praktische Fahrprüfung. Eine praktische Fahrprüfung ohne vorherige Ausbildung ist nicht möglich!

Da wir nur eine begrenzte Anzahl an Ausbildungsplätzen haben, kann es gerade in den Sommermonaten zu einem Aufnahme - STOP kommen.

Weiters ist zu beachten, dass die Kandidaten so gut Deutsch oder Englisch können sollten um dem Unterricht folgen zu können. Wir empfehlen ein Sprachniveau der Stufe B1 (mind.). Sollte während der Ausbildung eine entsprechende Verständigung nicht möglich sein, würden wir diese abbrechen. Bei der praktischen Fahrprüfung besteht die Möglichkeit, auf einen gerichtlich beeideten Dolmetscher zurück zu greifen (dieser ist selbst zu organisieren), da diese von der Behörde auf Deutsch abgehalten werden.

Anfrage