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Ärtzliches Gutachten

Für folgende Klassen ist ein ärztliches Gutachten erforderlich:

  • Klasse AM, erst ab dem vollendetem 20. Lebensjahr
  • Klasse A (A1, A2)
  • Klasse B (B17)
  • Klasse BE

Aktuelle Ärzteliste Bezirk Bregenz

Grundsätzlich darf das ärztliche Gutachten am Tage der Prüfung nicht älter sein als 18 Monate.
Untersuchungen dürfen nur Ärztinnen/Ärzte vornehmen, die dazu ermächtigt sind.
Des weiteren darf der Führerscheinwerber die letzten fünf Jahre nicht bei dem Arzt in Behandlung gewesen sein.
Die Kosten einer Untersuchung für die oben angegeben Klassen betragen ca. € 35,00.


Die militärärztliche Stellungsuntersuchung für die Erteilung einer zivilen Lenkberechtigung wird auch anerkannt, wenn sie mit dem vom Bundesministerium für Landesverteidigung eigens dafür erstellten Formular vorgenommen wurde.


Zur komplikationslosen Abwicklung der Führerscheinuntersuchungen (Erstuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen) gemäß § 8 Führerscheingesetz in Verbindung mit der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung werden Sie gebeten, vor der Untersuchung beim Arzt nachstehend angeführte Dokumente und Befunde einzuholen und bei der Untersuchung vorzulegen:

  • Reisepass/Personalausweis oder ein anderer Ausweis mit Lichtbild zur Kontrolle der Identität.
  • Bei Vorliegen einer Fehlsichtigkeit, nehmen Sie ihre Brille und / oder die Kontaktlinsen zur ärztlichen Untersuchung mit.
  • Befunde oder Medikamentenzettel, soweit bei Ihnen eine über längere Zeit behandlungsbedürftige allgemeine Krankheit vorliegt. Bei chronischen Erkrankungen oder dauernden Behinderungen (zB. solche, die allenfalls Zusatzeinrichtungen am Fahrzeug erfordern), erfolgt eine Zuweisung zum Amtsarzt.

Die Führerscheinuntersuchung beim Amtsarzt in der zuständigen BH ist gesetzlich vorgeschrieben zum Beispiel bei:

  • Hochgradiger Sehschwäche, fortschreitender Augenerkrankung, Gesichtsfeldeinschränkung (Beachte: Lediglich fehlsichtige Brillen- und Linsenträger sind hier nicht gemeint)
  • Gehörlosigkeit oder Hörbehinderung
  • jede Form der Zuckerkrankheit
  • Herz- und Gefäßkrankheiten wie Herzrhythmusstörungen, Schrittmacher, Angina pectoris, überstandener Infarkt, schwerer Bluthochdruck
  • wenn wegen einer Eignungseinschränkung eine besondere Auflage erforderlich ist

Für Detailfragen helfen die freundlichen Mitarbeiter der Bezirkshauptmanschaft Bregenz unter der Telefonnummer +43 5574 4951 0 gerne weiter.