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Klasse AM - Code 79.02 - vierrädriges Leichtkraftfahrzeug

Fast wie ein Auto, nur nicht so schnell. Dafür gemütlich und trocken.
Mit dem ersten eigenen Führerschein ist das möglich.

Beginn der Ausbildung

 

Mit der Ausbildung darf frühestens 2 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Des Weiteren darf kein Lenkverbot seitens der Behörde bestehen.

 

Einverständniserklärung

 

Bis zum 16. Lebensjahr ist eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorgeschrieben. Ab Erreichen des 16. Lebensjahres nicht mehr.

Einverständniserklärung

 

Die Anmeldung für den Führerschein ist einfach und kann jederzeit bei uns im Büro gemacht werden.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:

  • EU - Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) kann gerne auch nachgebracht werden
  • Pass oder Personalausweis noch gültig
  • 1. Anzahlung laut angeschlagenem Tarif (kann auch noch vor dem ersten Kursbesuch bezahlt werden)
  • Führerschein bei Besitz einer anderen Klasse


Weitere Unterlagen wären von Vorteil:

  • Erste Hilfe Kurs sofern eine Kursbestätigung bereits vorhanden ist (nicht für Klasse AM)
  • Ärztliches Gutachen wenn bereits vorhanden, wird im Normalfall nach der Anmeldung erledigt (Klasse AM, erst ab 20 Jahren)

Für sonstige Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

Arztbesuch

 

Erst ab dem 20. Lebensjahr vorgeschrieben.

 

Ausbildung

 

Der Ablauf der Ausbildung ist sehr einfach.

 

Theorie

 

1 Moped Block Kurs à 6 x 50 min sind zu besuchen.

 

Theorieprüfung

 

Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.

 

Fahren

 

Mit deinem Fahrlehrer und dem Mopedauto bei uns in der Fahrschule.

  • 6 Fahrlektionen auf dem Übungsplatz
  • 2 Fahrlektionen im öffentlichen Verkehr

Ein Moped Auto können wir im Moment nicht anbieten und muss vom Kursteilnehmer selbst organisiert werden.

 

Was darf ich fahren

 

Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug (Moped - Auto) mit

  • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Leermasse von maximal 425 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Batterie gerechnet)
  • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren)

 

 

Gratuliere du hast den Führerschein bestanden!

 

 

Sobald alle Prüfungen bestanden sind und somit alles abgeschlossen ist bekommt man vom Prüfer zwei Dokumente ausgehändigt. Den vorläufigen Führerschein und ein Kostenblatt.

Vorläufiger Führerschein
Mit dem vorläufigen Führerschein, welcher vom Prüfer und vom Führerscheinwerber unterschrieben sein muss, darf man direkt nach den Erhalt die bestandene Klasse lenken. Einige Dinge sind jedoch zu beachten:

  • Der vorläufige Führerschein ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis) gültig. Den Führerschein und den Lichtbildausweis also immer beim Fahren mitführen.
  • Die Gültigkeit des Führerscheins, ist vom Tag der bestandenen Fahrprüfung an gerechnet, mit 4 Wochen beschränkt. In der Regel reicht diese Zeit vollkommen aus um den Scheckkarten - Führerschein zu erhalten. Die Frist von 4 Wochen ist nicht verlängerbar.
  • Gefahren werden darf nur und ausschließlich in Österreich!
  • Das Kostenblatt, welches mit dem Führerschein ausgehändigt wird, sollte umgehend einbezahlt werden, damit die Behörde mit der Ausstellung des eigentlichen Scheckkarten - Führerschein beginnt und ihn dann per Post zukommen lässt.


Kostenblatt
Die auf dem Kostenblatt aufgelisteten Kosten sind die anfallenden Kosten seitens der Behörde und haben mit der Fahrschule nichts zu tun. Vor dem Entrichten der Gebühr sollte die eigene Adresse auf dem Kostenblatt kontrolliert werden. Stimmt diese, wird empfohlen die Gebühr so schnell als möglich zu bezahlen, damit der Scheckkarten - Führerschein hergestellt wird. Die Zustellung erfolgt im Normallfall zwischen 5 und 10 Tagen nach Zahlungseingang.

Für Detailfragen helfen die freundlichen Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Bregenz unter der Telefonnummer +43 5574 4951 0 gerne weiter.


Aufschlüsselung der Behördenkosten

Führerscheingebühr€ 60,50 Erteilungsgebühr
Gebühr Theorie€ 11,00 für den Erstantritt für eine Klasse (nicht AM)
 € 16,50 für den Erstantritt für zwei Klassen (nicht AM)
Gebühr Praxis€ 60,00 pro Klasse und Antritt für die Klassen (nicht AM)
Übungsfahrt€ 41,60 muss bei Ausstellung des Bescheides bezahlt werden
L17 Ausbildungsfahrt€ 35,10 muss bei Ausstellung des Bescheides bezahlt werden

 

Erweiterung

 

Bei einer Erweiterung auf diese Klasse von Code 79.01 (Moped) sind 6 Fahrlektionen auf dem Übungsplatz zu absolvieren.

 

Anfrage