Sie benötigen Ihren Anhänger beruflich oder privat,
egal ob Baumaschinen, Motorräder, Autos oder einfach nur die Ausrüstung für Ihren Verein, mit der Klasse BE sind Sie auf der sicheren Seite!
Beginn der Ausbildung
Mit der Ausbildung darf frühestens 6 Monate (17 1/2 Jahre) vor dem Erhalt der Führerscheinklasse B begonnen werden. Die Klasse B muss am Tag der Prüfung in Besitz sein.
Des Weiteren darf kein Lenkverbot seitens der Behörde bestehen.
Die Anmeldung für den Führerschein ist einfach und kann jederzeit bei uns im Büro gemacht werden.
Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:
- EU - Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) kann gerne auch nachgebracht werden
- Pass oder Personalausweis noch gültig
- 1. Anzahlung laut angeschlagenem Tarif (kann auch noch vor dem ersten Kursbesuch bezahlt werden)
- Führerschein bei Besitz einer anderen Klasse
Weitere Unterlagen wären von Vorteil:
- Erste Hilfe Kurs sofern eine Kursbestätigung bereits vorhanden ist (nicht für Klasse AM)
- Ärztliches Gutachen wenn bereits vorhanden, wird im Normalfall nach der Anmeldung erledigt (Klasse AM, erst ab 20 Jahren)
Für sonstige Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Für folgende Klassen ist ein ärztliches Gutachten erforderlich:
- Klasse AM, erst ab dem vollendetem 20. Lebensjahr
- Klasse A (A1, A2)
- Klasse B (B17)
- Klasse BE
Aktuelle Ärzteliste Bezirk Bregenz
Grundsätzlich darf das ärztliche Gutachten am Tage der Prüfung nicht älter sein als 18 Monate.
Untersuchungen dürfen nur Ärztinnen/Ärzte vornehmen, die dazu ermächtigt sind.
Des weiteren darf der Führerscheinwerber die letzten fünf Jahre nicht bei dem Arzt in Behandlung gewesen sein.
Die Kosten einer Untersuchung für die oben angegeben Klassen betragen ca. € 35,00.
Die militärärztliche Stellungsuntersuchung für die Erteilung einer zivilen Lenkberechtigung wird auch anerkannt, wenn sie mit dem vom Bundesministerium für Landesverteidigung eigens dafür erstellten Formular vorgenommen wurde.
Zur komplikationslosen Abwicklung der Führerscheinuntersuchungen (Erstuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen) gemäß § 8 Führerscheingesetz in Verbindung mit der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung werden Sie gebeten, vor der Untersuchung beim Arzt nachstehend angeführte Dokumente und Befunde einzuholen und bei der Untersuchung vorzulegen:
- Reisepass/Personalausweis oder ein anderer Ausweis mit Lichtbild zur Kontrolle der Identität.
- Bei Vorliegen einer Fehlsichtigkeit, nehmen Sie ihre Brille und / oder die Kontaktlinsen zur ärztlichen Untersuchung mit.
- Befunde oder Medikamentenzettel, soweit bei Ihnen eine über längere Zeit behandlungsbedürftige allgemeine Krankheit vorliegt. Bei chronischen Erkrankungen oder dauernden Behinderungen (zB. solche, die allenfalls Zusatzeinrichtungen am Fahrzeug erfordern), erfolgt eine Zuweisung zum Amtsarzt.
Die Führerscheinuntersuchung beim Amtsarzt in der zuständigen BH ist gesetzlich vorgeschrieben zum Beispiel bei:
- Hochgradiger Sehschwäche, fortschreitender Augenerkrankung, Gesichtsfeldeinschränkung (Beachte: Lediglich fehlsichtige Brillen- und Linsenträger sind hier nicht gemeint)
- Gehörlosigkeit oder Hörbehinderung
- jede Form der Zuckerkrankheit
- Herz- und Gefäßkrankheiten wie Herzrhythmusstörungen, Schrittmacher, Angina pectoris, überstandener Infarkt, schwerer Bluthochdruck
- wenn wegen einer Eignungseinschränkung eine besondere Auflage erforderlich ist
Für Detailfragen helfen die freundlichen Mitarbeiter der Bezirkshauptmanschaft Bregenz unter der Telefonnummer +43 5574 4951 0 gerne weiter.
Theorie
1 Anhänger Block Kurs à 3 x 50 min sind zu besuchen.
Fahren
4 Fahrlektionen (Blockschulung) im öffentlichen Verkehr mit deinem Fahrlehrer.
Fahrzeuge für die Ausbildung in der Fahrschule werden von uns zur Verfügung gestellt.
Was darf ich fahren
Leichte Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg.
Schwere Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg bis 3500 kg (Auflaufgebremst).
Anhänger - Regeln (siehe unten) beachten
Theorieprüfung
Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.
Fahrprüfung
Nach bestandener Theorie Prüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung.
Frühestens am Tage der Fahrprüfung der Klasse B möglich.
Gratuliere du hast den Führerschein bestanden!
Sobald alle Prüfungen bestanden sind und somit alles abgeschlossen ist bekommt man vom Prüfer zwei Dokumente ausgehändigt. Den vorläufigen Führerschein und ein Kostenblatt.
Vorläufiger Führerschein
Mit dem vorläufigen Führerschein, welcher vom Prüfer und vom Führerscheinwerber unterschrieben sein muss, darf man direkt nach den Erhalt die bestandene Klasse lenken. Einige Dinge sind jedoch zu beachten:
- Der vorläufige Führerschein ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis) gültig. Den Führerschein und den Lichtbildausweis also immer beim Fahren mitführen.
- Die Gültigkeit des Führerscheins, ist vom Tag der bestandenen Fahrprüfung an gerechnet, mit 4 Wochen beschränkt. In der Regel reicht diese Zeit vollkommen aus um den Scheckkarten - Führerschein zu erhalten. Die Frist von 4 Wochen ist nicht verlängerbar.
- Gefahren werden darf nur und ausschließlich in Österreich!
- Das Kostenblatt, welches mit dem Führerschein ausgehändigt wird, sollte umgehend einbezahlt werden, damit die Behörde mit der Ausstellung des eigentlichen Scheckkarten - Führerschein beginnt und ihn dann per Post zukommen lässt.
Kostenblatt
Die auf dem Kostenblatt aufgelisteten Kosten sind die anfallenden Kosten seitens der Behörde und haben mit der Fahrschule nichts zu tun. Vor dem Entrichten der Gebühr sollte die eigene Adresse auf dem Kostenblatt kontrolliert werden. Stimmt diese, wird empfohlen die Gebühr so schnell als möglich zu bezahlen, damit der Scheckkarten - Führerschein hergestellt wird. Die Zustellung erfolgt im Normallfall zwischen 5 und 10 Tagen nach Zahlungseingang.
Für Detailfragen helfen die freundlichen Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Bregenz unter der Telefonnummer +43 5574 4951 0 gerne weiter.
Aufschlüsselung der Behördenkosten
Führerscheingebühr | € 60,50 Erteilungsgebühr |
Gebühr Theorie | € 11,00 für den Erstantritt für eine Klasse (nicht AM) |
€ 16,50 für den Erstantritt für zwei Klassen (nicht AM) | |
Gebühr Praxis | € 60,00 pro Klasse und Antritt für die Klassen (nicht AM) |
Übungsfahrt | € 41,60 muss bei Ausstellung des Bescheides bezahlt werden |
L17 Ausbildungsfahrt | € 35,10 muss bei Ausstellung des Bescheides bezahlt werden |
Anhänger - Regeln Klasse BE
Grundsätzlich zu beachten ist:
Stützlast
Im Zulassungsschein sind beim Zugfahrzeug und beim Anhänger Stützlasten (Deichsellasten) eingetragen. Die kleinere von beiden sollte der Anhänger möglichst erreichen und darf sie auf keinen Fall überschreiten.
Anhängelast
Die Gesamtmasse des Anhängers darf die in der Zulassung des Zugfahrzeuges stehende höchste zulässige Anhängelast nicht überschreiten. Es gilt zu beachten, dass es Anhängelasten für gebremste und ungebremste Anhänger gibt.
Leichte Anhänger
Die doppelte Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein, als die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeugs.
Schwere Anhänger
Die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeug und des Anhängers zusammen dürfen 7000 kg und die höchsten zulässigen Einzelgesamtmassen der Fahrzeuge dürfen je 3500 kg nicht überschreiten.
Des Weiteren muss die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, bei geländegängigen Zugfahrzeug um das 1,5 fache, größer sein, als die Gesamtmasse des Anhängers.