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Code 96 - Klasse B

Die kleine Anhänger - Erweiterung der Klasse B Auto

 

 

Beginn der Ausbildung

 

Mit der Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor dem Erhalt der Führerscheinklasse B oder Klasse B17 begonnen werden. Die Klassen müssen am Tag der Prüfung im Besitz sein.

Des Weiteren darf kein Lenkverbot seitens der Behörde bestehen.

 

Die Anmeldung für den Führerschein ist einfach und kann jederzeit bei uns im Büro gemacht werden.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:

  • EU - Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) kann gerne auch nachgebracht werden
  • Pass oder Personalausweis noch gültig
  • 1. Anzahlung laut angeschlagenem Tarif (kann auch noch vor dem ersten Kursbesuch bezahlt werden)
  • Führerschein bei Besitz einer anderen Klasse


Weitere Unterlagen wären von Vorteil:

  • Erste Hilfe Kurs sofern eine Kursbestätigung bereits vorhanden ist (nicht für Klasse AM)
  • Ärztliches Gutachen wenn bereits vorhanden, wird im Normalfall nach der Anmeldung erledigt (Klasse AM, erst ab 20 Jahren)

Für sonstige Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

Arztbesuch

 

Nicht notwendig

 

Theorie

 

1 Anhänger Block Kurs à 3 x 50 min sind zu besuchen.

 

Fahren

 

4 Fahrlektionen (Blockschulung) im öffentlichen Verkehr mit deinem Fahrlehrer.
Fahrzeuge für die Ausbildung in der Fahrschule werden von uns zur Verfügung gestellt.

 

Was darf ich fahren

 

Leichte Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg
Schwere Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg bis 3500 kg (Auflaufgebremst)

Anhänger - Regeln (siehe unten) beachten

 

Theorieprüfung

 

Nicht notwendig

 

Fahrprüfung

 

Nicht notwendig

 

Führerschein

 

Nach Absolvierung der Ausbildung.

 

Anhänger - Regeln Code 96
Grundsätzlich zu beachten ist:

Stützlast

 

Im Zulassungsschein sind beim Zugfahrzeug und beim Anhänger Stützlasten (Deichsellasten) eingetragen. Die Kleinere von beiden sollte der Anhänger möglichst erreichen und darf sie auf keinen Fall überschreiten.

 

Anhängelast

 

Die Gesamtmasse des Anhängers darf die in der Zulassung des Zugfahrzeuges stehende höchste zulässige Anhängelast nicht überschreiten. Es gilt zu beachten, dass es Anhängelasten für gebremste und ungebremste Anhänger gibt.

 

Leichte Anhänger

 

Die doppelte Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeugs.

 

Schwere Anhänger

 

Die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeug und des Anhängers zusammen dürfen 4250 kg und die höchsten zulässigen Einzelgesamtmassen der Fahrzeuge dürfen je 3500 kg nicht überschreiten.

Des Weiteren muss die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs, bei geländegängigen Zugfahrzeug um das 1,5 fache, größer sein, als die Gesamtmasse des Anhängers.

 

Anfrage