Auto
Klasse B 17 - Ausdehnung
Mit der Möglichkeit den Führerschein schon mit 17 Jahren zu bekommen eröffnen sich neue Möglichkeiten.
Nicht nur, dass man über eine viel größere Praxis und Routine verfügt als bei der Ausbildung mit 18 Jahren,
sondern auch, dass die Praxis bereits im eigenen Fahrzeug erworben wurde.
Beginn der Ausbildung
Mit der Ausbildung darf frühestens 18 Monate (15 1/2 Jahre) vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Des Weiteren darf kein Lenkverbot seitens der Behörde bestehen.
Die Anmeldung für den Führerschein ist einfach und kann jederzeit bei uns im Büro gemacht werden.
Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:
- EU - Passfoto (3,5 cm x 4,5 cm) kann gerne auch nachgebracht werden
- Pass oder Personalausweis noch gültig
- 1. Anzahlung laut angeschlagenem Tarif (kann auch noch vor dem ersten Kursbesuch bezahlt werden)
- Führerschein bei Besitz einer anderen Klasse
Weitere Unterlagen wären von Vorteil:
- Erste Hilfe Kurs sofern eine Kursbestätigung bereits vorhanden ist (nicht für Klasse AM)
- Ärztliches Gutachen wenn bereits vorhanden, wird im Normalfall nach der Anmeldung erledigt (Klasse AM, erst ab 20 Jahren)
Für sonstige Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Für folgende Klassen ist ein ärztliches Gutachten erforderlich:
- Klasse AM, erst ab dem vollendetem 20. Lebensjahr
- Klasse A (A1, A2)
- Klasse B (B17)
- Klasse BE
Aktuelle Ärzteliste Bezirk Bregenz
Grundsätzlich darf das ärztliche Gutachten am Tage der Prüfung nicht älter sein als 18 Monate.
Untersuchungen dürfen nur Ärztinnen/Ärzte vornehmen, die dazu ermächtigt sind.
Des weiteren darf der Führerscheinwerber die letzten fünf Jahre nicht bei dem Arzt in Behandlung gewesen sein.
Die Kosten einer Untersuchung für die oben angegeben Klassen betragen ca. € 35,00.
Die militärärztliche Stellungsuntersuchung für die Erteilung einer zivilen Lenkberechtigung wird auch anerkannt, wenn sie mit dem vom Bundesministerium für Landesverteidigung eigens dafür erstellten Formular vorgenommen wurde.
Zur komplikationslosen Abwicklung der Führerscheinuntersuchungen (Erstuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen) gemäß § 8 Führerscheingesetz in Verbindung mit der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung werden Sie gebeten, vor der Untersuchung beim Arzt nachstehend angeführte Dokumente und Befunde einzuholen und bei der Untersuchung vorzulegen:
- Reisepass/Personalausweis oder ein anderer Ausweis mit Lichtbild zur Kontrolle der Identität.
- Bei Vorliegen einer Fehlsichtigkeit, nehmen Sie ihre Brille und / oder die Kontaktlinsen zur ärztlichen Untersuchung mit.
- Befunde oder Medikamentenzettel, soweit bei Ihnen eine über längere Zeit behandlungsbedürftige allgemeine Krankheit vorliegt. Bei chronischen Erkrankungen oder dauernden Behinderungen (zB. solche, die allenfalls Zusatzeinrichtungen am Fahrzeug erfordern), erfolgt eine Zuweisung zum Amtsarzt.
Die Führerscheinuntersuchung beim Amtsarzt in der zuständigen BH ist gesetzlich vorgeschrieben zum Beispiel bei:
- Hochgradiger Sehschwäche, fortschreitender Augenerkrankung, Gesichtsfeldeinschränkung (Beachte: Lediglich fehlsichtige Brillen- und Linsenträger sind hier nicht gemeint)
- Gehörlosigkeit oder Hörbehinderung
- jede Form der Zuckerkrankheit
- Herz- und Gefäßkrankheiten wie Herzrhythmusstörungen, Schrittmacher, Angina pectoris, überstandener Infarkt, schwerer Bluthochdruck
- wenn wegen einer Eignungseinschränkung eine besondere Auflage erforderlich ist
Für Detailfragen helfen die freundlichen Mitarbeiter der Bezirkshauptmanschaft Bregenz unter der Telefonnummer +43 5574 4951 0 gerne weiter.
Theorie
- 6 Auto Kurse à 2 x 50 min sind zu besuchen.
- Die 10 Grundwissenkurse müssen NICHT mehr besucht werden.
Fahren
- 12 Fahrlektionen im öffentlichen Verkehr mit deinem Fahrlehrer
- 1 Theoretische Einweisung, zusammen mit deinem(n) Begleiter(n)
- 1000 km Fahren mit deinem(n) Begleiter(n)
- 1. Begleitende Schulung à 2 x 50 min zusammen mit deinem(n) Begleiter(n)
- 1000 km Fahren mit deinem(n) Begleiter(n)
- 2. Begleitende Schulung à 2 x 50 min zusammen mit deinem(n) Begleiter(n)
- 1000 km Fahren mit deinem(n) Begleiter(n)
- 3 Fahrlektionen im öffentlichen Verkehr mit deinem Fahrlehrer
Fahrzeuge für die Ausbildung in der Fahrschule werden von uns zur Verfügung gestellt. Die Fahrten für die 3000 km werden mit eigenen Fahrzeugen abgehalten.
Was darf ich fahren
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat, Krafträder der Klasse A1, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz ist, sich nicht mehr in der Probezeit befindet und der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist.
Theorieprüfung
Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.
Fahrprüfung
Nach bestandener Theorie Prüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung.
Frühestens am Tage des Geburtstages (Mindestalter) möglich.
Gratuliere du hast den Führerschein bestanden!
Sobald alle Prüfungen bestanden sind und somit alles abgeschlossen ist bekommt man vom Prüfer zwei Dokumente ausgehändigt. Den vorläufigen Führerschein und ein Kostenblatt.
Vorläufiger Führerschein
Mit dem vorläufigen Führerschein, welcher vom Prüfer und vom Führerscheinwerber unterschrieben sein muss, darf man direkt nach den Erhalt die bestandene Klasse lenken. Einige Dinge sind jedoch zu beachten:
- Der vorläufige Führerschein ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis) gültig. Den Führerschein und den Lichtbildausweis also immer beim Fahren mitführen.
- Die Gültigkeit des Führerscheins, ist vom Tag der bestandenen Fahrprüfung an gerechnet, mit 4 Wochen beschränkt. In der Regel reicht diese Zeit vollkommen aus um den Scheckkarten - Führerschein zu erhalten. Die Frist von 4 Wochen ist nicht verlängerbar.
- Gefahren werden darf nur und ausschließlich in Österreich!
- Das Kostenblatt, welches mit dem Führerschein ausgehändigt wird, sollte umgehend einbezahlt werden, damit die Behörde mit der Ausstellung des eigentlichen Scheckkarten - Führerschein beginnt und ihn dann per Post zukommen lässt.
Kostenblatt
Die auf dem Kostenblatt aufgelisteten Kosten sind die anfallenden Kosten seitens der Behörde und haben mit der Fahrschule nichts zu tun. Vor dem Entrichten der Gebühr sollte die eigene Adresse auf dem Kostenblatt kontrolliert werden. Stimmt diese, wird empfohlen die Gebühr so schnell als möglich zu bezahlen, damit der Scheckkarten - Führerschein hergestellt wird. Die Zustellung erfolgt im Normallfall zwischen 5 und 10 Tagen nach Zahlungseingang.
Für Detailfragen helfen die freundlichen Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Bregenz unter der Telefonnummer +43 5574 4951 0 gerne weiter.
Aufschlüsselung der Behördenkosten
Führerscheingebühr | € 60,50 Erteilungsgebühr |
Gebühr Theorie | € 11,00 für den Erstantritt für eine Klasse (nicht AM) |
€ 16,50 für den Erstantritt für zwei Klassen (nicht AM) | |
Gebühr Praxis | € 60,00 pro Klasse und Antritt für die Klassen (nicht AM) |
Übungsfahrt | € 41,60 muss bei Ausstellung des Bescheides bezahlt werden |
L17 Ausbildungsfahrt | € 35,10 muss bei Ausstellung des Bescheides bezahlt werden |
Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt
Am Tage der bestandenen Fahrprüfung beginnen die Fristen für die Mehrphase zu laufen. Sie ist eine vom Gesetz nachgeschobene Schulung und umfasst folgende Ausbildungseinheiten:
3 bis 9 Monat
Fahrsicherheitstraining Mehrphase Klasse B; ganztägig.
Zu buchen unter: DrivingCamp Vorarlberg
6 bis 12 Monat
2. Perfektionsfahrt bei uns in der Fahrschule; 2 x 50 min
Unbedingt mit dem Führerschein und der Anzahlung vorbeikommen.